Kontakt
Krankenhauszukunftsgesetz

Chirurgische Instrumente

Was wäre, wenn Sie jedes Medizinprodukt einzelnen Patienten zuweisen müssten?

Heute ist das nur für bestimmte Produkte Realität gemäß der gültigen Verordnung 2017/745. Alles Weitere legt die EU aber in die Hände der Mitgliedsländer. Was also, wenn dieses wahrscheinliche Szenario eintrifft?

Mit einem Investitionsprogramm im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes gibt das Bundesgesundheitsministerium Ihnen die Chance, in die Digitalisierung der Abläufe in Ihrem Klinikum zu investieren! Die Gesamtfördersumme von Bund und Ländern beträgt 4,3 Milliarden Euro.

Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundesministerium für Gesundheit:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html 

Wir erfüllen mit unserer RFID-Technologie für chirurgisches Instrumentarium die Fördertatbestände 9 und 10. Profitieren Sie schnellstmöglich von verfolgbaren Lösungen und stellen Sie Ihren Antrag noch heute. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Fördertatbestand 9

Fördertatbestand 9:

„…die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer (…) Anlagen, Systeme oder Verfahren oder räumlicher Maßnahmen, die erforderlich sind, um Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten, insbesondere im Rahmen von Operationen, zu unterstützen (…).“ (§19 Absatz 1 Satz 9 KHZG)
 

Ihre Vorteile mit unserem System:

  • Reibungslose Prozessabläufe
  • Vollständigkeit der Siebe
  • Kein Zurückbleiben von Instrumenten im OP
  • Kein manuelles Zählen / Suchen von fehlenden Instrumenten, sondern Massenlesen
  • Registrierung einer Serviceanforderung direkt im OP-Saal

Fördertatbestand 10:

„…die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren, um die nach dem Stand der Technik angemessenen organisatorischen und technischen Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, der Integrität und der Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse des Krankenhausträgers zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind (…)“ (§19 Absatz 1 Satz 10 KHZG)
 

Ihre Vorteile mit unserem System:

  • Digitale Übersicht und Überwachung des gesamten Ablaufs im OP, vor allem des Instrumentenzyklus und – bedarfes
  • Dokumentation genutzter Produkte in Patientenakte auf Einzelproduktebene
  • Effizientes, proaktives Reparaturmanagement durch produktindividuelle Regeln
  • Überblick über Zustand der Instrumente
  • Gesteigerter Werterhalt der Instrumente durch hinterlegte Funktionskontrolle
  • Tracking und Rückverfolgung von Instrumentenschwund

Diese Seite nutzt Website-Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.

Ablehnen Einstellungen Akzeptieren ImpressumDatenschutz